Willkommen beim Beschaffungsamt

Ex-ante Meldung

Hier finden Sie alle Informationen zur ex-ante Meldung und wie Sie diese abgeben können.

Was ist eine ex-ante Meldung?

Die ex-ante Meldung ist die Meldung über eine eigene Einzelvergabe zur Deckung eines konkreten IKT-Bedarfs an die ZIB (Zentralstelle IT-Beschaffung) im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern.
Die ex-ante Meldung hat nur Kenntnisnahme-Charakter (keine Genehmigungspflicht). Die ZIB analysiert die ex-ante Meldungen, um gegebenenfalls Potenziale für Rahmenverträge oder Bündelungspotenzial erkennen zu können (vgl. IT-Rats Beschluss Nr. 2016/7).

Wann muss die ex-ante Meldung an die ZIB abgegeben werden?

  1. Vor der eigenen Einzelvergabe zur Deckung eines konkreten IKT-Bedarfs (Regelfall)
  2. Gleichzeitig mit der eigenen Einzelvergabe zur Deckung eines konkreten IKT-Bedarfs bei nicht planbaren Vergaben (zeitlich dringende Verfahren i.S. des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV neu) (Ausnahmefall)

Wann muss keine ex-ante Meldung abgegeben werden?

  • wenn ein Beschaffungsauftrag an die ZIB erteilt wird
  • wenn ein Abruf aus einem Rahmenvertrag erfolgt
  • wenn Sicherheitsinteressen berührt werden
  • unterhalb einer Geringfügigkeitsschwelle (bis 1.000 EUR: Wertgrenze für Direktaufträge, §14 UVgO)


Ex-ante Meldung abgegeben?

Externer Link : Ex-Ante Meldung Formular

Ex-Ante Meldung Formular


Ab 01.03.2017 erfolgt die Übermittlung der ex-ante Meldungen einheitlich über das Bedarfserhebungstool (BET), das über das E-Beschaffungsportal erreichbar ist.

Rückfragen zur Abgabe der ex-ante Meldung beantwortet die zentrale Hotline der ZIB: 0228 99610-3535.

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