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Redaktionssystem für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Informationen zum Redaktionssystem für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen zu europaweiten Vergabeverfahren seit dem 25. Oktober 2023


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nutzung des Redaktionssystems https://resy.datenservice-oeffentlicher-einkauf.de/home, mit dem seit dem 25.10.2023 Bekanntmachungen zu europaweiten Vergabeverfahren in dem neuen Standard eForms-DE erfasst werden können.

Das Redaktionssystem ist ein Angebot für Vergabestellen und beispielsweise für Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern oder Zuwendungsempfängern, die kein elektronisches Vergabesystem nutzen.

Leistungsumfang

Mit dem Redaktionssystem können Bekanntmachungen zu europaweiten Vergabeverfahren erfasst, bearbeitet, korrigiert und an das Amt für Veröffentlichungen der EU (TED) versendet werden. Zudem ist das Zurückziehen eines Verfahrens möglich.

Die an TED gesendeten Veröffentlichungen sind nach der dortigen Veröffentlichung spätestens 48 Stunden nach dem Versand an TED im Bekanntmachungsservice auffindbar. Der Bekanntmachungsservice enthält alle EU-weiten Bekanntmachungen aus Bund, Ländern und Kommunen sowie alle bei service.bund.de eingegangenen nationalen Bekanntmachungen und ist unter https://www.oeffentlichevergabe.de frei zugänglich und kostenfrei nutzbar.

Das Redaktionssystem beinhaltet keine weitergehenden Funktionalitäten u.a. zur elektronischen Abbildung und Verfolgung des Vergabeprozesses wie es z. B. über Vergabeplattformen oder Vergabemanagementsysteme möglich wäre.


Registrierung

Voraussetzung zur Nutzung des Redaktionssystems des Datenservice Öffentlicher Einkauf ist eine Registrierung. Diese erfolgt über eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: resy-doe@bescha.bund.de

Die E-Mail muss folgende Informationen enthalten:

  • Vor- und Zuname sowie die dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • genaue Bezeichnung Ihrer Behörde / Organisation,
  • Angaben darüber, welche Bekanntmachungen Sie einstellen möchten,
  • ggf. Nachweis einer Beauftragung durch eine Behörde (Kopie als *.PDF) oder dass Ihre Einrichtung gemäß § 98 GWB einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung gleichgestellt ist. Bei Zuwendungsempfängern benötigen wir zusätzlich das Deckblatt des Zuwendungsbescheids mit Aktenzeichen und Zuwendungsgeber in Kopie als *.PDF.
  • Wenn Sie als Dienstleister für Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung Bekanntmachungen über das Redaktionssystem einstellen möchten, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Bescheinigung/Beauftragung dieses Auftraggebers (z.B. Deckblatt als Kopie im PDF-Format) per E-Mail. Wenn es sich bei diesem Auftraggeber um einen Zuwendungsempfänger handelt oder er gemäß § 98 GWB einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung gleichgestellt ist, benötigen wir außerdem den entsprechenden Nachweis des Auftraggebers. Hier ist bspw. das Deckblatt des Zuwendungsbescheides mit Aktenzeichen etc. in Kopie als *.pdf als Nachweis absolut ausreichend.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Nutzernamen sowie einen Link zur Registrierung. Die Einstellung und Veröffentlichung von Bekanntmachungen erfolgen kostenfrei.
  • Ist eine Registrierung auf Basis der eingereichten Daten und/oder Unterlagen nicht möglich, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

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