Der gebündelte Einkauf von Standardprodukten für die Bundesverwaltung wird nach einem Beschluss aller Bundesministerien von festgelegten Zentralen Beschaffungsstellen durchgeführt. Nur so kann gewährleistet werden, dass für dasselbe Produkt nicht mehrere Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden und keine Synergieeffekte verloren gehen.
Die vier am Kaufhaus des Bundes beteiligten Zentralen Beschaffungsstellen sind die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Beschaffungsamt des BMI (BeschA), die Generalzolldirektion - Referat RF3 sowie das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).