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Ex-Ante Meldung

Ab dem 01.01.2017 sind Beschaffungen der unmittelbaren Bundesverwaltung im Informations- und Kommunikationstechnikbereich an die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) vor Beginn des Beschaffungsverfahrens zu melden.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Ex-Ante Meldung.

Abgabe Ex-Ante Meldung

Ihre Angaben zur (geplanten) Beschaffung

Ist der Bedarf dauerhaft?
-
Liegt eine Produktfestlegung vor?

Angaben zu den Produkten oder den Leistungen

Erläuterung: Bitte wählen Sie in der Tabelle für jedes Produkt bzw. für jede Leistung die entsprechende Unterkategorie aus.

Im Auswahlfeld ist jeder Unterkategorie bereits die jeweilige Hauptkategorie vorangestellt. Diese werden wie folgt abgekürzt:

HW = Hardware

SW = Software

KT = Kommunikationstechnik

DL = IT-Dienstleistungen

Lfd. Nr. Unterkategorie Bezeichnung des Produkts/der Leistung Mengeneinheit (VPE) Größe/ Umfang der VPE Preis der VPE netto Bedarfs­menge
1
2
3

Kontaktdaten

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