Das Kaufhaus des Bundes ist eine elektronische Einkaufsplattform für Behörden und Einrichtungen des Bundes.
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Die Bundesrepublik Deutschland schließt regelmäßig Rahmenvereinbarungen mit Unternehmen ab, um die Einkäufe der Bundesbehörden zu bündeln. Die Möglichkeit von einem Vertragsabschluss mit der Bundesrepublik Deutschland zu profitieren steht jedem Unternehmen offen.
Sie können sich jedoch nicht als Lieferant registrieren lassen und ihre Produkte direkt im Kaufhaus des Bundes hinterlegen. Hierzu müssen Sie den Zuschlag in einem formellen Vergabeverfahren erhalten.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von diesen öffentlichen Aufträgen, da der Abschluss von Rahmenverträgen gleich mehrere Vorteile bietet:
Das zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung notwendige Vergabeverfahren wird in der Regel vollständig elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt und entlastet die Unternehmen von aufwändigen Verwaltungstätigkeiten. Die Beobachtung mehrerer Veröffentlichungsquellen entfällt. Dabei wird die gewohnte Transparenz und Chancengleichheit gegenüber allen Bietern garantiert.
Eine Bedarfsbündelung vieler Bundesbehörden führt zu attraktiven Liefermengen, die gerade während einer Konjunkturkrise sichere Umsätze für Auftragnehmer bilden können.
Die einzelnen Bestellungen werden elektronisch über das Kaufhaus des Bundes durchgeführt. Dabei wird eine Anbindung an ein ggf. bestehendes elektronisches Lieferantensystem mit einer XML-Schnittstelle bereitgestellt. Bestellinformationen können so ohne Medienbruch weiterverarbeitet werden.
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