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Präqualifizierung

Präqualifikation für Unternehmen

Mit einer Präqualifizierung können potenzielle Lieferanten (Bieter) unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen vorab nachweisen. Unternehmen ersparen sich mit der Präqualifizierung, regelmäßig in Vergabeverfahren verlangte Einzelnachweise (zum Beispiel Umsatzerklärungen, Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder Strafregisterauszug) jedes Mal neu vorlegen zu müssen, da öffentliche Auftraggeber die von Präqualifizierungsstellen hinterlegten Sammelbescheinigungen (Präqualifikation) anstelle der Einzelnachweise anerkennen können.

Vorteile für Unternehmen:

  • Vermeidung formeller Vergabeausschlüsse, wie z. B. beim fehlerhaften Einreichen von Vergabeunterlagen 
    (veraltete, falsche oder von der Vergabestelle geforderte, jedoch vergessene Unterlagen)
  • Einzelnachweise bei jedem neuen öffentlichen Verfahren entfallen.
  • Der Arbeitsaufwand wird reduziert, da die Präqualifikation bei allen Aufträgen gilt. Der Kostenaufwand entsteht 
    grundsätzlich nur einmal.
  • Durch die Präqualifikation werden die Seriosität und Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestätigt.


Vorteile für Vergabestellen:

  • Die Eignungsnachweise sind in bei den Präqualifizierungsstellen stets aktuell. Eignungsprüfungen von 
    Unternehmen für Vergabeverfahren sind einfacher und schneller durchzuführen.
  • Durch die Verwendung eines zentralen Dienstes wird die Rechtssicherheit gegenüber der Erbringung
    vielfältiger Einzelnachweise verbessert.


Die Präqualifizierung für Unternehmen wird im Bereich der Bauleistungen anders gehandhabt als im Bereich der Dienst- und Lieferleistungen:

1. Bauleistungen (VOB)

Im Baubereich können sich Unternehmen des in- und ausländischen Bauhaupt- und Baunebengewerbes in der zentralen Online-Präqualifikations- und Auskunftsdatenbank für die Präqualifikation (PQ-VOB) registrieren lassen. Es stehen hierfür insgesamt sechs zugelassene Präqualifikationsstellen zur Verfügung, die die belegte Eignung eines Unternehmens hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfassen.

Darüber hinaus ist über den Link www.pq-online.eu im Internet ein PQ-Portal als Web-Service erreichbar, über den weitere Informationen zur Präqualifizierung erhältlich sind und digital Anträge zur Präqualifizierung im Baubereich erfasst und an die zuständige Präqualifizierungsstelle übermittelt werden können. Öffentliche Auftraggeber berücksichtigen eine Präqualifikation bei öffentlichen Bauausschreibungen. Im Vergleich zu der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Eignungsnachweis durch die Präqualifikation bereits erbracht. Eine Vorlage der jeweiligen Einzelnachweise ist dann nicht mehr erforderlich.Für Auftraggeber und Auftragnehmer wird der Arbeitsaufwand durch die Präqualifikation maßgeblich reduziert.

Links:

PQ-Portal

Verein zur Präqualifikation von Bauunternehmen e.V

Leitlinie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen vom 19.09.2019

Unternehmenssuche:

Suche nach präqualifizierten Unternehmen (VOB)

2. Bereich: Liefer- und Dienstleistungen

Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen fungieren die Industrie- und Handelskammern sowie die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstellen, bei denen Unternehmen Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit geeignet nachweisen können. Erfolgreich geprüfte Unternehmen erhalten ein Zertifikat und werden in der bundesweiten Datenbank Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt.

Es besteht keine generelle gesetzliche Verpflichtung zur Anerkennung dieser Zertifikate durch die jeweilige Vergabestelle, auch wenn das BMWI und der Bundesrechnungshof die verstärkte Nutzung von Präqualifikationssystemen zur Eignungsfeststellung auch für Dienstleistungen von Bietern empfiehlt. Inwiefern ein Zertifikat aus der Präqualifizierung anstelle von Einzelnachweisen anerkannt wird, ist der jeweiligen Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zu entnehmen oder mit der zuständigen Vergabestelle im Vorfeld zu klären.

Unter anderem akzeptiert das Beschaffungsamt des BMI im Bereich seiner UVgO-Vergaben die von den Industrie- und Handelskammern sowie den Auftragsberatungsstellen ausgestellten Zertifikate im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich.

Links:
Auftragsberatungsstellen Deutschland

Unternehmenssuche:
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich

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