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Informationen zu eForms

Stand 27.09.2024

Im Zuge der eFormsDE Umsetzung zum 25.10.2023 für die e-Vergabe, gibt es im Oberschwellenbereich für den Online-Beschaffungs-Assistent (OBA), OBA-Light und den Standalone-Editor für Bekanntmachungen (SEB) eine neue Browserbasierte Erfassungsmaske. Neben der eForms DE Umsetzung sind dort einige nützliche Funktionen enthalten, die bei der Befüllung der neuen Bekanntmachungsmuster hilfreich sein können. Eine Erläuterung zu den einzelnen Funktionen haben wir in der folgenden Anleitung zusammengefasst. Weiterhin finden Sie auch eine Hilfestellung zur Anlage eines Verfahrens nach eForms. Die Dokumenten können Sie über folgende Verlinkungen herunterladen:

[PDF-Format] Hilfestellung eForms DE aktualisiert 27.09.2024 (Bekanntmachung Vergebener Aufträge (ExPost) wurde überarbeitet und an eForms DE 1.2 angepasst, ergänzt wurden weiterhin die Beschreibung für das Adressbuch für Organisationen und Eignungskriterien sowie das neue Feature zum kopieren von Inhalten aus dem Abschnitt Verfahren in das Technische Los. Weiterhin wurden zahlreiche Screenshots aktualisiert.)

[PDF-Format] eForms DE Erfassungsmaske (Beschreibung der eForms Erfassungsmaske, Komfortfunktionen, Support Modus)

Im Folgendem Bereich finden Sie Fragen und Antworten sowie derzeit bekannte Probleme zum Thema eForms: eForms-FAQ

Weiterführend finden gibt es eine Übersicht vom Vermittlungsdienst mit FAQ`s zu Business Terms und dem Standard eForms-DE unter:

https://portal.ozg-vermittlungsdienst.de/faq#standard-eforms-de-und-sdk-de

Allgemeine Informationen zu eForms

Auf der Grundlage von eForms werden die bisherigen EU-Standardformulare der in Kürze aufzuhebenden Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 für europäische Auftrags- und Vergabebekanntmachungen abgelöst. Während die bisherigen Formulare strukturell auf Papierformularen basieren, gibt die für eForms relevante neue Durchführungsverordnung ((EU) 2019/1780) hierzu erstmalig Datenfelder vor, deren Nutzung für die Mitgliedsstaaten in Teilen europaweit einheitlich verpflichtend ist, teilweise die Nutzung nationaler Regelungen überlässt und teils eine optionale Nutzung vorsieht.
Die Durchführungsverordnung findet auf Vergaben Anwendung, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder übersteigt (EU-Vergaberecht). Regelungen zum EU-Vergaberecht finden sich bundeseinheitlich im vierten Teil des GWB sowie in den auf § 113 GWB basierenden Vergabeverordnungen, deren Änderung von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde (siehe https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/203-23.html).

Die Verwendung von eForms zur Publikation von Bekanntmachungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren ist ab 25. Oktober 2023 zumindest für EU-weite Vergabeverfahren verpflichtend.
Aus IT-fachlicher Sicht vollzieht die Kommission mit dieser Durchführungsverordnung für den Bereich des öffentlichen Einkaufs einen grundlegenden Paradigmenwechsel.
Die Kommission setzt mit eForms wesentliche Grundsätze ihrer eGovernment-Strategie um, die grundlegende Voraussetzungen „guter“ Prozessdigitalisierung sind und Qualität sowie Nutzungs-/Auswertungsmöglichkeiten fortlaufend anfallender Prozessdaten erschließen (bspw. „Once-Only-Prinzip“ bei der Datenerfassung, das manuelle Erfassungsaufwände und damit einhergehende, zeitlich-inhaltliche Qualitätsmängel signifikant reduziert).
Die Umsetzung des einheitlichen Datenmodells von eForms für alle Bekanntmachungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Datenqualität, Auswertbarkeit und Aussagekraft der Vergabedaten.

Die Festlegung des technischen Formats für eForms-konforme Bekanntmachungen erfolgt über den von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betreuten Standards eForms-DE.

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