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Anwendung der Änderung der VOB/A 2019 auf Bundesebene

Datum 01.01.2019

Durch Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ist der geänderte Abschnitt 1 der VOB/A 2019 ab dem 1. März 2019 anzuwenden.

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